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Kritiker dürfen doch in HSH-Untersuchungsausschuss

Archivmeldung vom 04.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Kieler Opposition darf in vorgesehener Besetzung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zur HSH-Nordbank-Krise mitarbeiten und muss keinen ihrer Abgeordneten wegen Befangenheit aus dem Ausschuss zurückziehen.

Zu diesem Schluss ist der wissenschaftliche Dienst des Landtags in einem Gutachten gekommen, wie die "Lübecker Nachrichten" berichten. Ein Ausschluss aus dem PUA komme nicht in Betracht, heißt es in dem Papier, das den LN vorliegt.

Es geht um FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki, die Grünen-Finanzexpertin Monika Heinold und den SSW-Abgeordneten Lars Harms. Ein von CDU-Staatskanzleichef Heinz Maurus in Auftrag gegebenes Gutachten war vor wenigen Tagen zu dem Schluss gekommen, die drei Politiker dürften nicht im PUA mitarbeiten, weil sie im Beirat der HSH saßen oder sitzen, einem Beratungsgremium der Nordbank. Der wissenschaftliche Dienst urteilt nun allerdings, die Mitglieder des Beirats hätten keine Rechte und Befugnisse gegenüber der HSH, aus der Mitgliedschaft einzelner Politiker im Beirat sei daher keine Befangenheit im PUA abzuleiten.

Das Vorgehen der Staatskanzlei hatte bei der Opposition im Landtag für Empörung gesorgt. Die Besetzung des PUA sei allein Sache des Parlaments, hatte es geheißen, die CDU-SPD-Regierung versuche offenbar, die schärfsten Kritiker ihrer HSH-Politik mundtot zu machen. Kubicki verglich das Handeln der Staatskanzlei mit den Machenschaften der Regierungszentrale in der Barschel-Zeit. CDU-Ministerpräsident Peter Harry Carstensen verteidigte Maurus' Vorgehen: Zwei Staatsanwälte, die die Regierung beraten, hätten auf das Problem aufmerksam gemacht. Man hätte daher handeln müssen. Am Montag tritt der PUA um 10 Uhr zu seiner nächste Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung: Eine öffentliche Diskussion über die beiden Befangenheits-Gutachten.

Quelle: Lübecker Nachrichten

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