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Kölns OB Reker: Stichwahl-Urteil ist gute Tat für die Demokratie

Archivmeldung vom 20.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Henriette Reker (2019)
Henriette Reker (2019)

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat das Urteil zur Beibehaltung der Stichwahl als "gute Tat für unsere Demokratie" begrüßt. "Akzeptanz von Kommunalpolitik lebt von der Legitimation durch die Bürgerinnen und Bürger", sagte Reker dem "Kölner Stadt-Anzeiger.

Das Urteil ändere nichts an ihrer Strategie, erklärte die Politikerin, die die Wiederwahl 2020 anstrebt. Der NRW-Verfassungsgerichtshof hatte zuvor von der Landesregierung beschlossene die Abschaffung der Stichwahl in den Kommunen für verfassungswidrig erklärt.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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