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Verfassungsrechtlerin hält Ausgangssperre für grundgesetzwidrig

Archivmeldung vom 22.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /SB

Die renommierte Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold von der Uni Flensburg hat das von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete neue Infektionsschutzgesetz als grundgesetzwidrig eingestuft. "Die Ausgangssperre ist verfassungswidrig", sagte sie der "Bild". "Die Chancen einer erfolgreichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sind hoch."

Die Verfassungsrechtswissenschaft habe "unisono massive Kritik" geäußert. Regierung und Bundestag hätten "die Kritik in den Wind geschlagen". Das sei beispiellos. Konkret kritisiert die Verfassungsrechtlerin, dass Bürger unter Generalverdacht stünden: "Sie müssen nun erwarten, dass die Polizei sie nachts aufgreift." Außerdem sei der Schutz von Ehe und Familie vor dem staatlichen Zugriff in Gefahr.

"Der Staat darf nicht in das Leben einer Familie eingreifen. Das tut er aber: Durch die Ausgangssperre dürfen sich Ehepartner, die nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben, nachts nicht mehr besuchen", kritisierte die Juristin. Zudem bleibe vieles unklar: "Was bedeutet Spazierengehen `allein`? Dürfen Ehegatten nach 22 Uhr nicht mehr zusammen um den Block gehen oder joggen? Und: Müssen sie 1,5 Meter Abstand halten? Das ist absurd." Grundrechte würden zur "Auslegungssache" der Polizei. "Der Bürger ist in der Hand von Polizeibeamten und deren Wohlwollen. Wir sind aber kein totalitärer Staat." Ebenso verfassungswidrig sei, dass es keine Ausnahmen für Geimpfte und Immune gibt, kritisierte die Verfassungsrechtlerin, die ein entsprechendes Gutachten für den Verein "Gesellschaft für Freiheitsrechte" verfasst hat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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