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Straßenausbaubeiträge werden Thema für das Landesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 26.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: berlin-pics / pixelio.de
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Die Stadt Aschersleben hat in Zusammenhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Gericht will sich in den nächsten Wochen bei einer mündlichen Verhandlung einen Überblick über die Materie verschaffen. "Der Termin dafür wird voraussichtlich im Sommer sein", sagte Gerichtssprecherin Anna Bischoff der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.

Die Stadt im Salzlandkreis wehrt sich nicht dagegen, dass die Beitragspflicht für Bürger weggefallen ist. "Es geht uns darum, dass das Land nach unserer Auffassung und nach Meinung des Städte- und Gemeindebundes den Kommunen viel zu wenig Geld als Ersatz für die ausgefallenen Beiträge zur Verfügung stellt", begründet Ascherslebens Oberbürgermeister Andreas Michelmann die Klage. Er warnt davor, dass marode Straßen nicht mehr saniert werden könnten, wenn das Land nicht die entstandene Finanzierungslücke schließe. Eine konkrete Geldforderung enthält die Klage nicht.

Die damalige schwarz-rot-grüne Koalition hatte die Straßenausbaubeiträge im Jahr 2020 abgeschafft. Die Kommunen bekamen zunächst eine vollständige Kompensation ihrer Einnahmeausfälle. Ab diesem Jahr zahlt das Land eine Pauschale von 15 Millionen Euro, die je nach Größe der Siedlungsfläche unter den Kommunen verteilt wird. Den Weg dafür will die Landesregierung an diesem Dienstag durch eine Verordnung freimachen. Als Auszahlungsbehörde wird das Statistische Landesamt festgesetzt.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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