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Bundesverfassungsgericht: Regierung hat Antwortpflicht verletzt

Archivmeldung vom 07.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Die Bundesregierung ist ihrer Antwortpflicht bei der Beantwortung von Anfragen zur Deutschen Bahn und zur Finanzmarktaufsicht laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht nachgekommen. Damit habe sie Rechte der Antragsteller und des Deutschen Bundestages verletzt, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit.

Die Bundesregierung habe die Anfragen der Grünen aus dem Jahr 2010 ohne hinreichende Begründung unvollständig beantwortet oder unbeantwortet gelassen. Bei den Anfragen ging es um Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn über Investitionen in das Schienennetz, zu einem Gutachten zum Projekt "Stuttgart 21", zu Zugverspätungen und deren Ursachen sowie zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber mehreren Banken in den Jahren 2005 bis 2008.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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