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Bundesregierung vereinbart Stufenmodell bei CO2-Preis-Aufteilung

Archivmeldung vom 04.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Ampelkoalition hat sich auf ein Stufenmodell zur Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern geeinigt. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hätten am Samstagabend eine entsprechende Vereinbarung getroffen, teilte die Bundesregierung am Sonntag mit.

Demnach sieht das Modell eine weitere Beteiligung von Mietern vor. Selbst bei der Stufe der unsanierten Häuser übernehmen die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude einem sehr effizienten Standard entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen. Ausnahmen kann es geben, wenn Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.

Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz fallen. Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO2-Kosten soll über die Heizkostenabrechnung erfolgen. Bei Nichtwohngebäuden wie zum Beispiel Gewerberäumen soll eine 50:50-Aufteilung greifen. Das Stufenmodell soll nach Angaben der Bundesregierung "perspektivisch" auch auf die Nichtwohngebäude angewendet werden.

Aufgrund der "Heterogenität" dieser fehlten derzeit aber noch die erforderlichen Datengrundlagen, um eine "valide Berechnung" der Abstufungen für Nichtwohngebäude vornehmen zu können. Die Daten sollen "in den kommenden zwei bis drei Jahren" bereitgestellt werden. Ziel ist es, dass die Regelung am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. In das Gesetz soll zudem eine Evaluierungsklausel aufgenommen werden, die eine Evaluierung und eine Prüfung der Frage vorsieht, ob zwischenzeitlich - aufgrund einer Reform des Energieausweises - eine Umstellung auf ein Modell auf Grundlage von Energieausweisen möglich ist.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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