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Arbeitsgruppenchef rechnet bei NPD-Verbot mit "Prozessdauer von bis zu fünf Jahren"

Archivmeldung vom 20.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo der Nationaldemokratische Partei Deutschlands – Die Volksunion (NPD – Die Volksunion)
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Der Bund-Länder-Arbeitsgruppenchef zur Prüfung eines NPD-Verbots, Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU), erwartet ein langes Verfahren. "Ich rechne mit einer Prozessdauer von bis zu fünf Jahren", sagte Stahlknecht der Tageszeitung "Die Welt". Das Bundesverfassungsgericht sei im Vergleich mit den 50er-Jahren, als es die Sozialistische Reichspartei (SRP) und die KPD verbot, "nicht schneller geworden".

Die Innenministerkonferenz am 22. März wird laut Stahlknecht beschließen, dass alle Bundesländer "ab April ihre Verbindungsleute des Verfassungsschutzes in Bundes- und Landesvorständen der NPD abschalten." Dies bedeutete, dass man sie nicht mehr als Quellen nutze.

Die Forderung der SPD, die V-Leute in allen Parteigliederungen abzuschalten, lehnt er ab. "Das wäre fahrlässig, zumal wir der NPD die Verfassungsfeindlichkeit nachweisen wollen", sagte Stahlknecht. Die Ministerpräsidenten-Konferenz am 29. März wird nach seiner Prognose weiter gehen als die Innenminister. "Für die Regierungschefs steht ein NPD-Verbot politisch auf der Agenda. Sie können über den Bundesrat einen NPD-Verbotsantrag stellen. Hier sind sie risikofreudiger als wir", sagte Stahlknecht.

Unionsinnenpolitiker Uhl rät von NPD-Verbotsantrag ab

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat vor einem neuen NPD-Verbotsverfahren gewarnt. "Ich rate von einem Verbotsantrag ab", sagte der CSU-Politiker der "Mitteldeutschen Zeitung". "Denn ein solches Verfahren ist auch nach dem Abschalten von V-Leuten hoch problematisch. Es gibt noch weitere Hürden. Die Haupthürde ist die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des NPD-Verbots durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er wird die Frage stellen, wie groß die Bedrohung ist, die von dieser Partei ausgeht und ob das Verbot im Verhältnis zu dieser Bedrohung steht." Die NPD habe bei Bundestagswahlen 40 Jahre lang nur einmal mehr als ein Prozent der Stimmen bekommen - und zwar nach dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren 2003, so Uhl. "Und was bedeutungslos ist, kann keine Bedrohung sein." Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), erklärte ebenso: "Die größte prozessuale Hürde ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Denn die NPD hat ja eher blamable Ergebnisse erzielt. Der Europäische Gerichtshof könnte also zu dem Schluss kommen, dass die NPD nur eine untergeordnete Rolle spielt und ein Verbot unverhältnismäßig wäre." Das Prozessrisiko sei deshalb hier "größer als in Karlsruhe", so der CDU-Politiker. "Die NPD wird den Rechtsweg komplett ausschöpfen. Und dann ist Karlsruhe nicht die letzte Instanz."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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