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Baden-Württemberg: Weder Rechts- noch Verkehrssicherheit mit den Grünen

Archivmeldung vom 23.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Ein Kompromissvorschlag zur StVO-Novelle scheiterte an grünem Widerstand und fand deshalb keine Mehrheit. Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Hans Peter Stauch, hat deshalb die Grünen wegen ihres Abstimmungsverhaltens im Bundesrat kritisiert: „Der Zustand ist unbefriedigend. Erst wurde die StVO-Novelle vom 28. April wegen juristischer Formfehler außer Kraft gesetzt und nach der alten Ordnung verfahren."

Stauch weiter: "Als jetzt dann endlich ein Kompromissvorschlag zur Abstimmung kam, blockierten die öko-ideologisierten Grünen und ließen damit Millionen deutscher Autofahrer, sowie Exekutive und Justiz im Ungewissen. Man sieht wieder einmal, wie rücksichtslos die grünen Politiker das Allgemeinwohl ihren ideologischen Imaginationen unterwerfen. Diskutable Reformansätze werden einfach vom Tisch gewischt und der ökologisch sowie ökonomisch fehlbegründete Hass auf den Individualverkehr von Berufstätigen, Unternehmern und Familien wird absolut asozial ausgelebt. Kompromisslosigkeit ist in einer Demokratie nicht konstruktiv.“

Stauch verweist auf die AfD-Forderung, dass die StVO-Novelle mit einer wichtigen Einschränkung bei den neu eingeführten Fahrverboten erlassen werden soll: Die Neuregelung muss besonders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen an besonderen Gefahrenstellen wie zum Beispiel Kindergärten und Schulen greifen. „Wiederholungstäter dürfen keine Chance haben und müssen härter als bisher bestraft werden. Abgesehen davon reicht es unserer Überzeugung nach nicht aus, nur die Bußgelder zu erhöhen, es müssen bei der Deliktverfolgung auch Fehler ausgeschlossen werden. Die Defizite bei Bußgeldverfahren müssen von den Bußgeldstellen deutlich reduziert werden, um die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten. Was die Höhe der Bußgelder und der Staffelungen angeht, ist Verhältnismäßigkeit erstes Gebot.“

Quelle: AfD Deutschland

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