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Datenschützer kritisiert SPD-Vorstoß zu Verbot von AfD-Meldeportal

Archivmeldung vom 20.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Datenschützer kritisiert SPD-Vorstoß zu Verbot von AfD-Meldeportal
Datenschützer kritisiert SPD-Vorstoß zu Verbot von AfD-Meldeportal

Bild: AfD Deutschland

In Hamburg ist ein Streit über die AfD-Internetplattform zur Meldung AfD-kritischer Äußerungen von Lehrern entbrannt. Anlass ist die Aufforderung von Schulsenator Ties Rabe (SPD) an den Landes-Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, ein Verbot des Meldeportals zu prüfen. Caspar wies den Vorstoß zurück.

"Die Aufforderung suggeriert, dass es in der Hand der Aufsichtsbehörde liegt, gegen das Portal vorzugehen", sagte der Behördenchef dem "Handelsblatt". Das sei jedoch nicht der Fall. Weder bestehe eine Rechtsgrundlage für Anordnungen gegenüber den Fraktionen der Bürgerschaft, noch habe er eine aufsichtsbehördliche Zuständigkeit für diesen Bereich. "Rechtsstaatliche Verfahren sind kein Wunschkonzert", so Caspar.

Der Datenschützer gab zu bedenken, dass es gegenüber der Datenverarbeitung bei parlamentarischen Aufgaben durch Parlamente und Fraktionen keine Handhabe gebe, auch nicht auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). "Grund für die unterschiedliche Behandlung - je nachdem ob die Datenverarbeitung durch einen Landesverband der Partei oder deren Fraktion vorgenommen wird - ist die datenschutzrechtliche Privilegierung der parlamentarischen Aufgaben von politischen Gremien, die das Hamburgische Datenschutzgesetz vorsieht."

Dies bedeute, so Caspar, dass gegen Aktivitäten im parlamentarischen Betrieb "keine effektive datenschutzrechtliche Kontrollmöglichkeit" bestehe. "Das ist unbefriedigend und öffnet Missbrauchsmöglichkeiten gegenüber Rechten und Freiheiten betroffener Bürgerinnen und Bürger", sagte der Datenschützer. Gleichwohl brauche der Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts aber rechtsverbindlich wirksame Kompetenzen einer unabhängigen Aufsichtsbehörde. "Insoweit liegt der Ball im Spielfeld der Legislative", so Caspar. Gebraucht werde eine Regelung zu Kontrolle und Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben unter gleichzeitiger Wahrung der Unabhängigkeit der Parlamente und Fraktionen.

Link zum Portal "Neutrale Schule Hamburg"

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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