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Unionsfraktion fordert von Merkel Stopp des Entgeltgleichheits-Gesetzes

Archivmeldung vom 11.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Fuchs auf dem CDU-Parteitag 2014
Fuchs auf dem CDU-Parteitag 2014

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Unmittelbar vor dem CDU-Bundesparteitag haben die Wirtschaftspolitiker der Unionsfraktion Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aufgefordert, den Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zur Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu stoppen. "Wir erwarten, dass das Bundeskanzleramt den Gesetzentwurf anhält", sagte Unionsfraktionsvize Michael Fuchs der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Wir können nicht einerseits Bürokratiekosten in Millionenhöhe auslösen und andererseits von den Unternehmen verlangen, keine Kosten und Mühen zu scheuen, um Flüchtlinge schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren", sagte Fuchs. Die Union sei nicht prinzipiell gegen mehr Lohngerechtigkeit, sagte Fuchs. Doch "schon das zweite Mal müssen wir eine SPD-Ministerin bremsen, weil sie mit einem Vorschlag weit über den Koalitionsvertrag hinausschießt", sagte Fuchs. Schwesig wolle den Unternehmen "eine gigantische Entgeltgleichheits-Bürokratie aufbürden", kritisierte er. Die Tarifpartner würden "mit dem Gesetzentwurf, der ihnen ja implizit Unfähigkeit in Sachen fairer Entlohnung unterstellt, völlig vor den Kopf gestoßen", sagte Fuchs.

Schwesig hatte in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur größeren Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen vorgelegt. Frauen verdienen im Durchschnitt in Deutschland 22 Prozent weniger als Männer. Rechnet man bestimmte Faktoren heraus, bleibt immer noch eine strukturelle Gehaltslücke von acht Prozent. Schwesigs Gesetz soll helfen, diese Lücke zu beseitigen. Es sieht vor, dass Arbeitnehmer künftig einen Anspruch darauf haben sollen, von ihren Arbeitgebern Informationen über die Bezahlung von Kollegen zu erhalten, die eine gleichwertige Tätigkeit ausüben. Der Arbeitgeber soll innerhalb eines Monats angeben müssen, wie hoch das durchschnittliche Monatsgehalt von mindestens fünf Beschäftigten in vergleichbaren Positionen ist. Die rund 6000 Unternehmen mit jeweils mehr als 500 Beschäftigten will Schwesig zudem verpflichten, "betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung der Entgeltgleichheit durchzuführen". Konkret bedeutet dies, dass die Unternehmen alle drei Jahre ihre Entgeltsysteme selbst auf Entgeltgleichheit überprüfen und einen Ergebnisbericht veröffentlichen sollen. Benachteiligungen sollen "unverzüglich" beseitigt werden.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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