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Leutheusser-Schnarrenberger lehnt Telefon-Abhöraktion für Strafverfolgung ab

Archivmeldung vom 26.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger / Bild: bundestag.de
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger / Bild: bundestag.de

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt die Forderung der Union ab, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) für Strafverfolgungsbehörden einzuführen. Das sagte sie nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" bei einem Treffen der sogenannten "Kleeblattrunde" mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sowie zwei Staatssekretären.

Die Justizministerin betonte in dem Gespräch, dass die Überwachungsmaßnahme aber vorbeugend zur Gefahrenabwehr möglich sei. Rechtliche Grundlage dafür sei das BKA-Gesetz. Bei der Quellen-TKÜ werden Telefonate oder Internetkommunikation vor einer Verschlüsselung abgehört. In einem jetzt publik gewordenen Protestbrief von de Maizière an seine Kabinettskollegin Leutheusser-Schnarrenberger hatte er mehr Unterstützung bei der Terrorabwehr verlangt. Konkret fordert der Innenminister in dem Schreiben die Quellen-TKÜ von Terrorverdächtigen und eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten.

Der Brief ist laut "Welt" bereits vom 12. November datiert, wurde also vor der Innenministerkonferenz in Hamburg verfasst. Dort hatte de Maizière am 18. November zu seiner Terrorwarnung gesagt: "Ich möchte für mich jeden Eindruck vermeiden, dass die Situation in irgendeiner Weise instrumentalisiert wird für rechtspolitische Vorhaben." De Maizière bezieht sich in dem Brief auf ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen vier Terror-Verdächtige.

Laut "Welt" ermittelte das Bundeskriminalamt (BKA) wegen "Bildung einer terroristischen Vereinigung". Wegen der besonderen Brisanz übernahm die Bundesanwaltschaft am 18. Oktober das Verfahren. Die Bundesanwaltschaft soll daraufhin in Übereinstimmung mit dem Bundesjustizministerium die vom Düsseldorfer Amtsgericht angeordnete sogenannte Quellen-TKÜ gegen zwei Verdächtige eingestellt haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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