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Brief von Lammert: Abgeordnete dürfen auch bei Befangenheit abstimmen

Archivmeldung vom 24.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Norbert Lammert (2014)
Norbert Lammert (2014)

Foto: User:Rob Irgendwer
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Bundestag dürfen Abgeordnete auch dann abstimmen, wenn sie befangen sind. Das geht aus einem Brief von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Lammert verweist in seinem Brief auf jahrzehntealte "Auslegungsentscheidungen" des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Demnach gebe es "nach geltendem Recht keine zwingenden Gründe für einen Ausschluss von Stimmrechten eines Abgeordneten bei Entscheidungen des Bundestages, die diesen selbst begünstigen können", schreibt Lammert. Gegen eine Befangenheitsregelung spreche "insbesondere, dass bei der Behandlung allgemeiner Gesetze stets eine Betroffenheit (fast) aller Abgeordneten vorliegen kann".

Für Caren Lay ist diese Rechtslage trotzdem "ein Unding": Die stellvertretende Partei- und Fraktionschefin der Linken sagte der SZ, dass "im Bundestag deshalb jetzt dringend eine Befangenheitsregelung eingeführt werden muss".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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