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Wahlrechtsreform beschlossen

Archivmeldung vom 09.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundestag
Bundestag

Bild: lillysmum / pixelio.de

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition aus Union und SPD die umstrittene Wahlrechtsreform beschlossen. AfD, FDP, Linke und Grüne stimmten am Donnerstagabend geschlossen gegen den Entwurf. Aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion gab es sieben Enthaltungen.

Zur "Verminderung der Bundestagsvergrößerung" soll laut Beschluss "mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen" und ein weiterer Aufwuchs "auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern" vermieden werden.

Die Zahl der Wahlkreise wird mit Wirkung zum 1. Januar 2024 – also nach der nächsten Bundestagswahl – von 299 auf dann 280 reduziert. Kritiker bemängeln, dass die Wahlrechtsreform den Bundestag kaum verkleinert. Der besteht regulär aus 598 Abgeordneten, ist durch Überhang- und Ausgleichsmandate aber zuletzt auf 709 Mitglieder angewachsen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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