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AfD: Kungelei beenden - Gewaltenteilung sichern

Archivmeldung vom 20.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Plakat der Alternative für Deutschland AfD. Bild:  blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Plakat der Alternative für Deutschland AfD. Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Das Verwaltungsgericht Hannover hat vorläufig untersagt, die vier vorgesehenen Bundesrichter zum Bundesfinanzhof zu ernennen. Rechtsanwältin Verena Wester und Finanzrichter Dr. Michael Balke, beide Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD), konnten damit einen wichtigen gerichtlichen Etappensieg gegen den Bundesjustizminister erringen. Die beiden Juristen streiten für Transparenz bei der Bestellung der höchsten deutschen Richter. Bislang werden diese in intransparenten "Kungelverfahren" der etablierten Parteien bestimmt. Wester und Balke wollen erreichen, dass sich geeignete Bewerber auf eine öffentliche Ausschreibung hin bewerben können.

"Nur das wird dem Gebot des Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes gerecht, nach dem grundsätzlich 'jedem der gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern' zu gewähren ist", sagt Finanzrichter Balke. Die Entscheidung des Gerichts zeige, dass es die Anträge nicht als unzulässig oder offensichtlich unbegründet einstuft.

Die AfD unterstützt das Eintreten von Wester und Balke für Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung. "Die Gewaltenteilung ist einer der wichtigsten Grundsätze des modernen Rechtsstaats", sagte der stellvertretende Sprecher und Europaabgeordnete der AfD, Hans-Olaf Henkel. "Transparente Ernennungsverfahren sind eine wichtige Voraussetzung für eine unabhängige Justiz."

Mit einer Entscheidung in der Sache am Verwaltungsgericht Hannover wird frühestens im Dezember gerechnet.

Quelle: Alternative für Deutschland (AfD) (ots)

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