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Bafög-Aufstockung kostet den Bund zwei Milliarden Euro

Archivmeldung vom 21.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bafög & Ausbildungsförderung
Bafög & Ausbildungsförderung

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Der Bund will in den nächsten vier Jahren insgesamt knapp zwei Milliarden Euro für eine Erhöhung des Bafög ausgeben. Das geht aus dem Referentenentwurf für die Bafög-Reform hervor, über den das "Handelsblatt" berichtet. Konkret soll der Bafög-Höchstsatz ab dem Wintersemester 2019 in zwei Jahres-Stufen um sieben Prozent von derzeit 735 auf dann 811 Euro monatlich erhöht werden.

Angehoben wird wegen der steigenden Mieten vor allem die darin enthaltende Wohnpauschale von 250 auf 325 Euro. Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern steigen um insgesamt neun Prozent: für verheiratete von 1.785 auf 1.870 Euro und für Alleinerziehende von 1.145 auf 1.250 Euro. Der Freibetrag für das Einkommen der Studierenden selbst bleibt bei 290 Euro, der für Kinder steigt von 520 auf 565 Euro. Die Reform soll dafür sorgen, dass das Bafög "seine zentrale Bedeutung für die Chancengerechtigkeit in der Bildung und damit für eine breite Bildungsbeteiligung behält", heißt es im Gesetzentwurf.

Hintergrund ist, dass das Bafög immer weniger Studierende erreicht: Zuletzt erhielten von insgesamt 2,8 Millionen Studierenden 377.000 Bafög – 2012 waren es bei nur 2,4 Millionen Studenten noch 440.000. Neben den Bedarfssätzen und Freibeträgen wird auch die Rückzahlung "sozialer gestaltet": Die reguläre monatliche Mindest-Rückzahlungsrate steigt nach Jahrzehnten erstmals von 105 auf 130 Euro. Wer es aber trotz redlicher Anstrengung nicht innerhalb von 20 Jahren schafft, den Darlehensanteil von 50 Prozent zurück zu zahlen, dem wird der Rest erlassen. Jeder muss zudem nur maximal 77 Raten zahlen - also in der Regel 10.000 Euro. Das gilt allerdings auch für diejenigen, denen wegen geringem Einkommen eine niedrigere Tilgung erlaubt wird. Andererseits wird der Zinsvorteil für schnellere Tilgung gesenkt. Denn davon profitieren vor allem Gutverdiener.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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