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AfD: Die Geschäftsordnung des Bundestages muss eingehalten werden

Archivmeldung vom 10.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Sieht so etwa ein vorbildlicher Respekt vor demokratischen Werten aus? Bereits der sechste AfD-Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages ist am heutigen Donnerstag von den anderen Parteien boykottiert worden. Nach der Nichtwahl des AfD-Abgeordneten Harald Weyel wird unserer AfD weiterhin das zweithöchste Amt im Bundestagspräsidium verwehrt – seit Jahren.

Dabei heißt es in der Geschäftsordnung des Bundestages klipp und klar: „Jede Fraktion des Deutschen Bundestags ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.“ Doch ein politisch korrektes Machtkartell, welches offensichtlich von der FDP bis zu den SED-Erben reicht, setzt sich darüber hinweg.

Einmal mehr stellen Rot-Grün und Schwarz-Gelb ein zweifelhaftes Demokratie- und Rechtsverständnis unter Beweis. Sie fördern damit vor allem eines: Die Spaltung der Gesellschaft und eine zunehmende Parteienverdrossenheit. Angesichts des resignierten Rückzugs von immer größeren Bevölkerungsteilen aus dem politischen Engagement wäre es allerhöchste Zeit, die demokratische Kultur zu stärken – nicht nur im Interesse der AfD, sondern im Interesse aller Beteiligten. Solange jedoch der alte politische Stil vorherrscht, wird das politische Klima in unserem Land dauerhaft vergiftet. Wir bleiben deshalb dabei: Die Geschäftsordnung des Bundestages muss eingehalten werden. Und: Wir machen weiter – jetzt erst recht!

Quelle: AfD Deutschland

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