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NRW bekräftigt Kopftuchverbot für den Gerichtssaal

Archivmeldung vom 09.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kopftuch
Kopftuch

Bild: Ferdinand Lacour / pixelio.de

Im Streit um Richterinnen mit Kopftuch hat NRW religiöse Bekenntnisse im Prozess ausgeschlossen.

"Das Kopftuch wird weiterhin hinter der Richter- und Staatsanwältebank in Nordrhein-Westfalen ein Tabu bleiben", sagte Landesjustizminister Thomas Kutschaty (SPD) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Es vertrage sich nicht mit der strikten Neutralität, die von Richterinnen und Staatsanwältinnen erwartet würde, betonte der SPD-Politiker.

Dagegen stellte sich die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), hinter eine Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichtes, das ein Kopftuchverbot für eine Rechtsreferendarin für unzulässig erklärt hatte.

Daraufhin entbrannte ein Streit um Richterinnen mit Kopftüchern. "Kopftuchtragen ist kein Ausschlusskriterium und darf es nach dem Antidiskriminierungsgesetz auch nicht sein", sagte Künast der Redaktion. "Ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung sowie der gegenseitige Respekt für verschiedene Lebensentwürfe sind wesentlich für eine spannungsfreie pluralistische Gesellschaft", betonte die Grünen-Rechtsexpertin.

Das gebiete die religiöse Neutralität des Staates. "Ein Kopftuchverbot wäre ein gravierender Eingriff in die Religionsfreiheit", erklärte Künast.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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