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Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes: Vogel: Woidke muss Wachenleiter nun zeitnah überprüfen lassen

Archivmeldung vom 04.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Axel Vogel, MdL
Axel Vogel, MdL

Zur heute im Bundesrat beschlossenen Neufassung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes äußert sich der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Axel Vogel wie folgt: „Mit der Neufassung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ist endlich der Weg frei für die Überprüfung der Wachenleiter der brandenburgischen Polizei.“

Die fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten für hochrangige Polizeibeamte hatte zu einer Auseinandersetzung zwischen Innenminister Dietmar Woidke und der Stasi-Unterlagen-Behörde geführt. Minister Woidke beklagte immer wieder die von der Behörde verweigerte Einsicht in einschlägige MfS-Akten.

„Mit der Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes besteht nun Rechtssicherheit. Minister Woidke ist nun aufgefordert, seine früheren Überprüfungsankündigungen nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle zeitnah umzusetzen, um Befürchtungen hinsichtlich einer Stasi-Belastung auf der Führungsebene der Polizei abschließend ausräumen zu können.“

Quelle: Grüne Fraktion Landtag Brandenburg

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