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Bericht: Bundeswehrsoldaten müssen Gratis-Bahnfahrten nicht versteuern

Archivmeldung vom 21.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundeswehrsoldaten müssen bei ihren Gratis-Fahrten mit der Bahn nicht ans Finanzamt denken. Verteidigungsministerium, Finanzministerium und die Finanzbehörden der Bundesländer hätten sich darauf geeinigt, dass Soldaten ihre Freifahrten nicht versteuern müssten, berichten die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" unter Berufung auf Koalitionskreise.

Die Gratis-Fahrten für Bundeswehrsoldaten sollen ab Anfang 2020 gelten. Das Vorhaben war eines der ersten Projekte von Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU). Als CDU-Chefin steht die Ministerin ein knappes Jahr nach ihrer Wahl auf dem CDU-Bundesparteitag am Freitag vor einer Bewährungsprobe. Ein Antrag des Kreisverbandes Rastatt für den CDU-Parteitag, über den die Zeitungen berichten, fordere, kostenlose Bus- und Bahnfahrten auch Angehörigen des Technischen Hilfswerks (THW), der Freiwilligen Feuerwehren und der Hilfs- und Rettungsdienste zu ermöglichen. Voraussetzung für die Gratis-Fahrten solle sein, "dass sie Uniform tragen", heißt es in dem Antrag weiter. Die Antragskommission der Parteispitze empfehle den Delegierten, den Antrag zur Beratung an die Unions-Bundestagsfraktion zu überweisen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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