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CDU-Finanzexperte Kolbe: Nach Fall Hoeneß: Strafbefreiung nach Selbstanzeige auch für kleine Sozialsünder

Archivmeldung vom 27.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Manfred Kolbe Bild: CDU/CSU-Fraktion
Manfred Kolbe Bild: CDU/CSU-Fraktion

Was für den mutmaßlichen Steuerhinterzieher Uli Hoeneß recht sei, Straffreiheit bei ordnungsgemäßer Selbstanzeige, soll zum Ausgleich zukünftig auch für mögliche kleine Sozialsünder gelten. Das fordert der CDU-Finanzexpoerte im Bundestag, Manfred Kolbe, gegenüber der "Leipziger Volkszeitung".

Kolbe regt eine ähnliche nachträglich strafbefreiende Regelung wie im Fall Hoeneß für Falschangaben bei Hartz-IV-Anträgen oder bei Bafög-Leistungen an. "Warum soll etwa ein Student, der bei seinem ersten Bafög-Antrag ein Konto oder einen Nebenjob verschwiegen hat und einige Semester später klüger und einsichtiger geworden ist, nicht eine strafbefreiende Rückkehr in die Legalität durch Selbstanzeige ermöglicht werden, anstatt ihm quasi weiter in die Kriminalität zu zwingen. Ähnliches gilt etwa bei falschen Angaben in Hartz-IV-Anträgen vor deren Entdeckung", meinte Kolbe. Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige sei, anders als SPD, Grüne und Linke meinten, kein angebliches "Oberschichtenprivileg", sagte der Finanzfachmann. .Es gebe dieses Instrument der "Belohnung tätiger Reue auch bei der Subventionserschleichung, Geldfälschung oder Brandstiftung". Dieser Gedanke bleibe vernünftig. Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerrecht ist im Zuge der Steuerhinterziehung durch Uli Hoeneß wieder in die Diskussion geraten. Derzeit bleibt entsprechend. § 371 der Abgabenordnung straffrei, wer unrichtige oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung bei der Finanzbehörde berichtigt, bevor er entdeckt worden ist.

Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)

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