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FDP-Verteidigungspolitikerin fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Entschädigung versehrter Soldaten

Archivmeldung vom 01.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Elke Hoff Bild: Elke Hoff
Elke Hoff Bild: Elke Hoff

Die sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Elke Hoff, will eine Korrektur des vom Bundeskabinett gestern gebilligten Entwurfs des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes. "Ich finde es sehr erfreulich, dass sich die Bundesregierung dieses Thema zu eigen macht", sagte sie der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe).

"Denn das Problem wurde lange geleugnet." Für den Kurswechsel sei sie insbesondere Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) dankbar. Das Gesetz sieht im Kern eine Anhebung der Entschädigungs-Zahlungen für verletzte Soldaten vor. Hoff forderte allerdings, dass Soldaten bereits bei einer 30-prozentigen Wehrdienstbeschädigung von der Bundeswehr weiter beschäftigt werden müssten. "50 Prozent sind zu hoch gegriffen. Die Schwelle muss niedriger sein. Die Leute wollen ja arbeiten." Auch könne es nicht sein, dass ein Soldat selbst seine Beschädigung nachweisen müsse. "Wenn jemand gesund Soldat geworden und eine Beschädigung offensichtlich ist, dann muss der Dienstherr das anerkennen." Die FDP-Politikerin betonte: "Wir werden versuchen, das zu revidieren." Darin sei sie sich mit den Verteidigungsexperten der Union einig. Zu verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine 30-Prozent-Regelung stellte sie fest: "Ein Klagerisiko kann man nie ausschließen. Aber dann müssen die Dinge eben gerichtlich geklärt werden."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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