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Tiefensee: Alkoholverbot für Fahranfänger

Archivmeldung vom 14.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen beschlossen. Damit soll die überdurchschnittlich hohe Beteiligung von Führerscheinneulingen an schweren Alkohol-Verkehrsunfällen reduziert werden. Dazu erklärte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee:

"Alkohol im Straßenverkehr ist immer noch eine der Hauptunfallursachen. Bei jungen Fahranfängern besteht bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Wir setzen daher auf die präventive Wirkung eines eindeutigen Verbots. Die Kombination aus mangelnder Erfahrung und Alkohol erhöht das ohnehin schon hohe Unfallrisiko von Fahranfängern noch weiter und ergibt einen unheilvollen Cocktail. Dadurch kommt es nicht nur an den Wochenenden immer wieder zu schweren Unfällen, oft auch mit tödlichem Ausgang. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben", sagte Tiefensee nach der Kabinettsitzung in Berlin.

Betroffen von dem Alkoholverbot sind alle Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, unabhängig von ihrem Alter. Erfahrungen zeigen, dass erst nach Ablauf der Probezeit Wahrnehmungsstrategien und Automatismen der Fahrzeugbeherrschung besser eingeübt sind und Anfängerrisiko und alkoholbedingtes Unfallrisiko nicht mehr gegenseitig verstärkend wirken. Verstöße gegen das Alkoholverbot werden mit einem Bußgeld von in der Regel 125 Euro, zwei Punkten im Verkehrszentralregister und einer Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.

Trotz eines beachtlichen Rückgangs der Unfallzahlen in den letzten zehn Jahren besteht für die Gruppe der 18- bis 25-jährigen weiterhin das höchste Risiko, als Autofahrer bei einem Unfall zu Tode zu kommen. Diese Altersgruppe stellt mit weit über 80 Prozent den größten Teil der Fahranfänger dar. An mehr als 30 Prozent der Alkohol-Unfälle mit Personenschaden ist diese Altersgruppe beteiligt, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lediglich 8 Prozent beträgt. Ingesamt geht rund jeder neunte Verkehrstote auf das Konto von Alkohol am Steuer. Bereits eine geringe Blutalkoholkonzentration führt gerade bei Fahranfängern bis 20 Jahre im Vergleich zu einem nüchternen Fahrer zu einem 25prozentigen höheren Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken.

"Ich erwarte von der Einführung des Alkoholverbots für Fahranfänger einen spürbaren Rückgang Alkohol bedingter Unfälle im Straßenverkehr. Wir wollen ein unmissverständliches Signal setzen, dass Fahren und Trinken nicht zusammen passen. Wo die Einsicht und Verantwortung fehlen, müssen durch klare Regeln und deren Kontrolle Grenzen aufgezeigt werden, um Schaden von anderen fernzuhalten", sagte Tiefensee.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

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