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Ex-Verfassungsrichter warnt Bundesregierung im Fall Böhmermann vor "Auslieferung der Meinungs- und Kunstfreiheit" an die Türkei

Archivmeldung vom 13.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat die Bundesregierung im "Fall Böhmermann" davor gewarnt, die deutsche Justiz wegen des satirischen "Schmähgedichts" gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu einer Strafverfolgung des Satirikers zu ermächtigen.

"Es wäre innenpolitisch auch verheerend, wenn die Regierung Erdogans Begehren nachkäme", sagte Bertrams dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Sie würde damit nicht nur Jan Böhmermann, sondern gleichsam die Meinungs- und Kunstfreiheit an einen Autokraten und Despoten ausliefern, der bürgerliche Freiheiten im eigenen Land auf gröbste Weise missachtet." Bertrams sieht Böhmermanns umstrittenen Beitrag durch die vom Grundgesetz garantierte Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, räumte aber ein, dass diese Position juristisch "auf der Kippe" stehe. Es werde "mit Sicherheit" Richter geben, die Böhmermanns Text als strafbare Schmähkritik einstuften. Die Kanzlerin habe sich "in eine übliche Zwickmühle gebracht", als sie Böhmermanns Satire ehrverletzend nannte. " Mit dieser Bewertung, die nicht in die Zuständigkeit einer Kanzlerin fällt, ist Merkel in vorauseilendem Kotau vor Erdogan in die Knie gegangen." Den türkischen Vorwurf eines "Verbrechens gegen die Menschlichkeit" nannte Bertrams "blanken Unsinn". "Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht nicht Böhmermann mit seinem Gedicht, sondern Erdogan, der kurdische Städte bombardieren lässt. Aber das zählt nach dem Flüchtlings-Deal mit Ankara derzeit offenbar nicht mehr." Der Paragraf, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter gesondert unter Strafe stellt, sei ein Überbleibsel aus der Kaiserzeit. Dieser "alte Hut aus der Klamottenkiste des Strafrechts" ist laut Bertrams "überflüssig und gehört gestrichen".

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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