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Union kündigt Verfassungsklage gegen Wahlrechtsreform an

Archivmeldung vom 17.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Alexander Dobrindt (2017)
Alexander Dobrindt (2017)

Foto: Indeedous
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

CDU und CSU haben Verfassungsklagen gegen die am Freitag von den "Ampel"-Fraktionen beschlossene Wahlrechtsreform angekündigt. "Es ist richtig, jetzt das Verfassungsgericht auch anzurufen. Der Freistaat Bayern wird das tun, und wir werden als Fraktion darüber beraten, wie wir in diesem Fall auch vorgehen", sagte Alexander Dobrindt, Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, kurz nach der Abstimmung.

"So eine Manipulation des Wahlrechts darf keine Anwendung bei einer Bundestagswahl finden". Besonders schlimm sei der erst kürzlich bekannt gewordene Plan einer Abschaffung der "Grundmandatsklausel", weil nun jede regionale Partei bundesweit über die Fünf-Prozent-Hürde kommen müsse, sagte CDU-Chef Friedrich Merz. Er kündigte an, "jede Gelegenheit" zu nutzen, die von SPD, Grünen und FDP beschlossene Änderung wieder rückgängig zu machen. Merz will seiner Fraktion vorschlagen, auch einen Normenkontrollantrag in Karlsruhe einzureichen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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