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Max-Planck-Präsident fordert Verfassungsänderung

Archivmeldung vom 22.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Peter Gruss, fordert eine Grundgesetzänderung, damit sich der Bund künftig an der Finanzierung der deutschen Universitäten beteiligen kann. "Für eine gedeihliche Weiterentwicklung der Hochschulen", so der Wissenschaftsmanager in der aktuellen Ausgabe des "Manager Magazins", "sollte das bisher geltende Kooperationsverbot des Grundgesetzes geändert werden."

Der entsprechende Verfassungsparagraf untersagt dem Bund eine systematische und unbefristete Förderung der deutschen Universitäten. Die klagen jedoch seit Jahren über eine viel zu geringe Grundfinanzierung - was bisher ausschließlich eine Aufgabe der Bundesländer ist. Außerdem fordere Gruss eine Fortschreibung der sogenannten Exzellenzinitiative. Dieses Programm schüttet bis 2017 Fördergelder in Höhe von 2,7 Milliarden Euro an deutsche Hochschulen aus - und hat unter anderem 11 sogenannte Eliteuniversitäten hervorgebracht. "Würde die Exzellenzinitiative tatsächlich im Jahr 2017 auslaufen, wie es derzeit noch geplant ist, dann können wir hierzulande einpacken", sagte Gruss im "Manager Magazin". Generell wünsche sich der 64-Jährige eine Internationalisierung der deutschen Wissenschaftsszene.

Für seine eigene Organisation, die in 82 Instituten die höchste Zahl von Nobelpreisträgern in Deutschland beschäftigt, fordert der MPG-Präsident jährliche Etatzuwächse von mindestens 4 Prozent. Bekomme die MPG weniger Geld, müsse sie ihre Leistungen "de facto reduzieren", so Gruss.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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