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Verfassungsrechtler: Klage gegen Rauchverbot hat kaum eine Chance

Archivmeldung vom 21.12.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Berliner Verfassungsrechtler und Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht, Helge Sodan, gibt der Verfassungsklage gegen Rauchverbote in der Gastronomie kaum keine Chance. Selbst wenn der Beschwerdeführer einen Umsatzrückgang durch das Verbot "substantiiert" nachweisen könne, gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sagte Sodan dem Berliner "Tagesspiegel".

Das Gericht müsse das Interesse des Wirtes dann gegen Gemeinwohlbelange abwägen, und die seien gewöhnlich "sehr hoch angesiedelt". Im Falle des Nichtraucherschutzes wögen sie besonders schwer. Schließlich stehe dahinter das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, für das der Staat eine "Schutzpflicht" habe.

In der am Freitag eingereichten Verfassungsklage heißt es, das Rauchverbot verletze die grundgesetzlich geschützten Rechte auf Berufs- und Eigentumsfreiheit der Wirte, weil es deren Gäste vertreibe. Eine Schmälerung des Rechts auf freie Berufsausübung werde in Karlsruhe aber derart häufig vorgebracht, dass dies "dort nicht mehr allzu große Ehrfurcht auslöst", sagte Sodan. Seinen Beruf könne der Wirt auch mit weniger Gästen ausüben. Und der Umstand, dass er keinen weiteren Raum zur Ausweisung eines Raucherzimmers habe, lasse sich ändern. Dem Gastronomen stehe es frei, in eine andere Lokalität umzuziehen, "er hat juristisch keinen Anspruch darauf, dass seine wirtschaftlichen Rahmenbedingungen immer gleich bleiben".

Quelle: Der Tagesspiegel

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