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Kipping: Korrekturen bei Hartz IV in Teilen verfassungswidrig

Archivmeldung vom 24.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Katja Kipping
Katja Kipping

Foto: indeedous
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, hat die geplanten Korrekturen des Bundesarbeitsministeriums bei Hartz IV als teilweise verfassungswidrig kritisiert. "Das ist eine Giftliste, die in Teilen grundgesetzwidrig ist", sagte Kipping der "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe). "Das Recht auf Existenzsicherung ist Verfassungsrecht. Es wäre nicht das erste Hartz-Gesetz, das Karlsruhe kassiert."

Die Linken-Chefin warf der Großen Koalition vor, "eine Reformrolle rückwärts in den Geist der Agenda 2010" zu machen. "Was Clement und Müntefering schlecht gemacht haben, macht Nahles noch schlimmer. Die Regierung sollte diesen neuen Murks kassieren." Nötig sei eine Generalreform, die das Sozialgesetzbuch II auf den Boden des Grundgesetzes stelle. Das gehe aber nur, wenn es vorher einen breiten Konsultationsprozess gebe, an dem nicht nur alle Parteien, sondern auch Gewerkschaften, Erwerbslosenverbände und Wissenschaft beteiligt würden. "Weg mit Sanktionen, Neuberechnung des Regelsatzes, mehr Leistungen für Kinder, das wären Kernpunkte", mahnte die Linkspartei-Chefin.

Zuvor war bekannt geworden, dass das Bundesarbeitsministerium die Sanktionsregeln für Hartz-IV-Empfänger überprüfen will. Angeblich zählt dazu auch die Absicht, den Leistungsbezug restriktiver zu gestalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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