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Weinberg: Anlaufstelle Kinderschutzverläufe startet

Archivmeldung vom 25.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Marcus Weinberg (2015), Archivbild
Marcus Weinberg (2015), Archivbild

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am heutigen Donnerstag startet die wissenschaftliche Anlaufstelle Kinderschutzverläufe zur stärkeren Beteiligung der Betroffenenperspektive im Gesetzgebungsverfahren.

Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg: "CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe zu reformieren und dabei vor allem auch die Unterstützung von Eltern und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Uns ist es besonders wichtig, dass Betroffene, die Erfahrungen mit dem Hilfesystem gemacht haben, bei diesem Reformprozess gehört werden. Wir wollen aus deren Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendhilfe und dem Familiengericht lernen, um das Kinderschutzsystem in Deutschland besser zu machen. Deshalb wurde durch das Bundesfamilienministerium eine unabhängige wissenschaftliche Anlaufstelle beim Institut für Kinder- und Jugendhilfe in Mainz eingerichtet. Die Anlaufstelle nimmt am heutigen Donnerstag ihre Arbeit auf. Bis zum 30. Juni 2019 haben Betroffene die Möglichkeit, hier ihren Fall vertraulich einzubringen.

Betroffene Kinder, Jugendliche, Eltern und Nahestehende können sich ab dem 25. April 2019 an folgende Adresse wenden und vertraulich über ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt oder dem Familiengericht berichten:

Kinderschutzverläufe 	
Postfach 2511 	
55015 Mainz 	
Telefon: 06131 2492274 	
E-Mail: [email protected] 	
Homepage: www.kinderschutzverlaeufe.de 


Die wissenschaftliche Anlaufstelle wird die eingegangenen Erfahrungsberichte in einer Gesamtbetrachtung mit einem Kreis unabhängiger Expertinnen und Experten analysieren. Ziel ist es, festzustellen, welche Veränderungen in unseren Regelungen zu Kinderschutzverfahren beim Jugendamt und beim Familiengericht notwendig sind."

Hintergrund: Aufgabe der wissenschaftlichen Anlaufstelle ist es, den Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf der Grundlage der Berichte von Betroffenen Hinweise zu geben, welche Änderungen im deutschen Kinderschutzsystem angegangen werden müssen. Ihr Bericht dient als Informationsgrundlage für den Gesetzgeber. Die wissenschaftliche Anlaufstelle kann keinen Beschwerden in Einzelfällen nachgehen und hat auch nicht die Aufgabe, konkrete Maßnahmen oder Gerichtsentscheidungen zu hinterfragen.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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