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AfD will gegen Infektionsschutzgesetz vor Verfassungsgericht ziehen

Archivmeldung vom 20.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die AfD will gegen das Bevölkerungsschutzgesetz, das am Mittwoch vom Bundestag verabschiedet worden ist, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen. Das bestätigte AfD-Parteichef Tino Chrupalla den Zeitungen der "Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft".

"Wir werden das neue Infektionsschutzgesetz juristisch prüfen lassen. Zu diesem Zweck bereiten wir eine Normenkontrollklage vor", sagte Chrupalla, der auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Bundestag ist.

Ob sich das Bundesverfassungsgericht überhaupt mit der Klage beschäftigen wird, ist aber fraglich. Eine abstrakte Normenkontrollklage kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestags gestellt werden. Im Oktober war bereits der Versuch der AfD gescheitert, ein solches Bundestags-Quorum für eine Normenkontrollklage gegen den Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 zusammenzubringen, berichtet die NBR.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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