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Verfassungsgericht billigt einrichtungsbezogene Impfpflicht

Archivmeldung vom 19.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Angela Merkel mit dem heutigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth, Archivbild
Angela Merkel mit dem heutigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth, Archivbild

Bild: Reitschuster / Eigenes Werk

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Demnach wurde eine entsprechende Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Die angegriffenen Vorschriften verletzten die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten, hieß es zur Begründung. Dabei gehe es insbesondere um Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die Grundrechte eingreifen, seien sie "verfassungsrechtlich gerechtfertigt".

Der Gesetzgeber habe im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen "angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen" gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssten die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten, so die Karlsruher Richter (Beschluss vom 27. April 2022, 1 BvR 2649/21).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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