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EU-Kommission startet Vertragsverletzungsverfahren gegen London

Archivmeldung vom 14.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Palace of Westminster, London, United Kingdom
Palace of Westminster, London, United Kingdom

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich eingeleitet. Am Donnerstag sei ein förmliches Aufforderungsschreiben nach London geschickt worden, weil die dortige Regierung keinen Kandidaten für das Amt eines EU-Kommissars vorschlagen hatte, teilte die Kommission am Abend mit.

Es sei gegen Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag verstoßen worden, hieß es. Die Behörden des Vereinigten Königreichs hätten bis 22. November Zeit, Stellung zu nehmen. Die kurze Frist sei dadurch gerechtfertigt, dass die nächste Kommission ihre Arbeit so schnell wie möglich aufnehmen müsse, hieß es aus Brüssel. London hatte der EU am Mittwoch bereits schriftlich mitgeteilt, dass man angesichts der bevorstehenden Parlamentswahlen nicht in der Lage sei, einen Kandidaten für das Amt des Kommissars vorzuschlagen. Ein Mitgliedstaat könne sich gemäß der ständigen Rechtsprechung der EU aber nicht auf Bestimmungen seiner innerstaatlichen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung von Verpflichtungen aus dem Unionsrecht zu rechtfertigen, kommentierte die EU-Kommission dieses Vorgang.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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