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Fischbach: Reform der Jobcenter wird nicht zu Lasten der Betroffenen gehen

Archivmeldung vom 15.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ingrid Fischbach Bild: CDU/CSU-Fraktion
Ingrid Fischbach Bild: CDU/CSU-Fraktion

Zu der heute veröffentlichten IAB-Studie "Fünf Jahre Hartz IV" erklärt die Stellvertretende Vorsitzende für Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach MdB:

Seit fünf Jahren werden Empfänger der Sozial- und Arbeitslosenhilfe gemeinsam durch die Jobcenter, d. h. Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen, betreut. Hartz-IV-Empfänger werden seitdem bei ihrer Arbeitssuche durch diese Jobcenter unterstützt.

Trotz der Wirtschaftskrise ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen bislang nur gering gestiegen. In den vergangenen Jahren war es zudem gelungen, die Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen. Diese Trends zeigen, dass die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe ein Erfolg war und ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2007 die Organisation der Jobcenter für grundgesetzwidrig erklärt. Dieses Urteil gilt es umzusetzen. Künftig müssen die Partner der Jobcenter, Kommune und BA, getrennt voneinander die Betreuung und Vermittlung der Arbeitslosen übernehmen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich im Zuge der Neuorganisation der Jobcenter dafür einsetzen, dass die Unterstützung der Arbeitssuchenden weiterhin unter einem Dach möglich ist und die Kommunen ihre lokale Kompetenz bei der Vermittlung der Erwerbslosen einbringen können.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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