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Nahles verschickt Eckpunkte-Papier zur Getto-Rente

Archivmeldung vom 14.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Andrea Nahles bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages der 18. Wahlperiode des Bundestages (2013)
Andrea Nahles bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages der 18. Wahlperiode des Bundestages (2013)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will ehemaligen jüdischen Getto-Arbeitern so schnell wie möglich die ihnen zustehende Rente sichern. Die Arbeitsministerin hat deshalb jetzt ein Eckpunkte-Papier an ihre Kabinettskollegen mit Lösungsvorschlägen für bislang ungeklärte Fragen verschickt, das der "Welt" vorliegt.

"Wir sind uns der historischen Verantwortung für die Überlebenden des Holocaust, die in der NS-Zeit unsägliches Leid erlebt haben, bewusst", heißt es in dem Anschreiben, das von Staatssekretär Jörg Asmussen unterschrieben wurde. "Wir wollen daher, dass den berechtigten Interessen der Holocaust-Überlebenden nach einer angemessenen Entschädigung für die in einem Getto geleistete Arbeit Rechnung getragen wird."

Bislang stehen den ehemaligen Getto-Arbeitern zwar seit 1997 Rentenzahlungen zu. Um den vollen Betrag zu erhalten, der ab 1. Juli 1997 fällig gewesen wäre, mussten die Anträge bis zum 30. Juni 2003 gestellt werden. "Rund 90 Prozent der Anträge auf Renten nach diesem Gesetz waren jedoch zunächst auf der Grundlage der engen Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts abgelehnt worden", heißt es jetzt im Eckpunkte-Papier des Ministeriums. Erst im Juni 2009 gab das Gericht seine Rechtsprechung auf. Die deutsche Rentenversicherung zahlte daraufhin die Renten, allerdings nicht ab 1997 rückwirkend, sondern ab Januar 2009, weil im Sozialrecht eine vierjährige Klausel gilt, wonach nicht mehr als vier Jahre rückwirkend gezahlt werden dürfen. Die Betroffenen empfanden das - trotz eines Zuschlags auf die Renten - als großes Unrecht. Die Bundesregierung wolle den für die Berechtigten unbefriedigenden Zustand verbessern, heißt es deshalb in dem Papier.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles schwebt jetzt nicht etwa eine kleine notdürftige Korrektur vor, sondern eine grundlegende Lösung des Problems. 50.700 ehemaligen Getto-Arbeitern sind bislang Renten bewilligt worden. "21.500 dieser Renten wurden wegen der Anwendung der Vierjahresregelung und 16.850 wegen versäumter Antragsfrist mit einem späteren Rentenbeginn ab 1997 gezahlt", heißt es in dem Schreiben.

Gut 38.000 Überlebende bekommen also weniger Rente, als ihnen theoretisch zugestanden hätte. Um Ungleichbehandlungen unter den Rentenberechtigten zu vermeiden, sollte künftig allen Betroffenen eine Rente vom "frühestmöglichen Rentenbeginn an ermöglicht werden". Geht es nach Nahles und ihrem Staatssekretär wird die Vierjahresregelung "für Renten mit Getto-Beitragszeiten nicht angewendet." Und mindestens genauso wichtig: Die bisher wegen dieser Regelung mit einem späteren Rentenbeginn gezahlten Renten werden auf Antrag "zum frühestmöglichen Rentenbeginn 1. Juli 1997 neu berechnet und gezahlt." Das heißt: Die Betroffenen erhalten eine Nachzahlung und nicht etwa einen Aufschlag auf die Rente. Die Kosten, die durch die Rechtsänderung auf die Rentenversicherung - nicht den Bundeshaushalt - zukämen, beliefen sich auf rund 340 Millionen Euro, heißt es in Regierungskreisen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Arbeitsministerin wollen die Lösung nächste Woche bei den deutsch-israelischen Regierungskonsultationen vorstellen. Danach soll das Ganze schnellstmöglich Gesetz werden, so die Vorstellung in Berlin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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