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Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung sieht gute Chancen für Schadenersatzklage gegen die Kirche

Archivmeldung vom 18.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kerstin Claus (2022)
Kerstin Claus (2022)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, sieht gute Chancen für den Erfolg einer Schadenersatzklage, den ein Missbrauchsopfer gegen das Erzbistum Köln angestrengt hat. "Diese Klage ist ungeheuer wichtig, auch wenn der Rechtsweg sehr langwierig werden dürfte", sagte Claus dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Hier gehe es um sehr grundlegende Rechtsfragen, nämlich die Amtshaftung einer Institution für ihre Beschäftigten. "Die Chancen für einen Erfolg sind - soweit ich das verstehe - deshalb gut, weil in diesem konkreten Fall kein Tatnachweis mehr erforderlich ist."

Ein 1960 geborener Mann, der als Minderjähriger mehrere hundert Male von einem Priester des Erzbistums Köln missbraucht worden war, hat das Bistum auf 750.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt, weil die Bistumsleitung ihrer Verantwortung zur Verhinderung der Taten nicht nachgekommen sei.

Zur Verfahrenshürde der Verjährung im Zivilrecht sagte Claus, es sehe im Moment danach aus, dass das Erzbistum auf die Einrede der Verjährung verzichte. "Ich begrüße das sehr. Wenn es dabeibliebe, würde das bedeuten: Auch die Kirche hat verstanden, dass es Rechtsklarheit über Amtspflichten und Amtshaftung braucht. Mit Blick auf die Zukunft hätte das dann sicherlich Folgen für die Vorkehrungen, die eine Institution trifft, um Missbrauch in ihrem Bereich zu verhindern."

Zu der von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz eingerichteten Kommission für die Bemessung kirchlicher Entschädigungen sagte Claus, das Gremium sei "kein rechtsstaatliches Instrument" und habe "kein rechtsstaatliches Mandat". Es gehe aber um freiwillige Leistungen einer Institution, die dafür - wiederum freiwillig - einen organisatorischen Rahmen geschaffen hat. Wer sich dort ehrenamtlich engagiert, hat es nicht verdient, an den Pranger gestellt zu werden." Andererseits gelte für das Thema Entschädigung: "Sind wir heute weiter? Ist der Staat bereit, klarere Vorgaben zu machen?" Das würde dann nicht nur für die Kirchen gelten, sondern auch für den Sport und andere Bereiche, fügte Claus hinzu.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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