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RA Dr. Vosgerau: „Fürchte, dass Berlin-Wahl nicht in allen Wahlkreisen wiederholt wird“

Archivmeldung vom 08.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Im Gespräch mit AUF1 nimmt der Privatdozent an der Universität Köln, der Berliner Rechtsanwalt und Staatsrechtslehrer Dr. Ulrich Vosgerau, zu den Wahlprüfungsbeschwerden zur Berlin-Wahl, von denen er auch einige vertritt, Stellung sowie zum sogenannten Klimanotstand in Zusammenhang mit dem Budgetloch.

Ferner äußert er sich zum geplanten WHO-Pandemie-Vertrag und erklärt, dass mit diesem die Zustände während der Corona-Jahre nachträglich legalisiert werden sollen. Nun strebe die WHO eine weltweite Gesundheitsvorsorge an, wobei dies auch mit Zwangsmaßnahmen verbunden sei. 

Ungeachtet dessen gibt Vosgerau zu bedenken, dass die Staaten freiwillig Mitglieder der WHO seien und dies jederzeit ändern könnten. Bezüglich der festgelegten Klimaschutzziele betont der Jurist, dass von diesen ein Staat jederzeit abrücken könne, da es sich um keine rechtliche, sondern nur politische Selbstverpflichtung handele.

Quelle: AUF1

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