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Union plant Sterbehilfe-Verbot auch bei einzelnen Ärzten

Archivmeldung vom 09.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Michael Brand (2013)
Michael Brand (2013)

Foto: Tobias Koch
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Unionsfraktion hat ihre Pläne für ein Sterbehilfe-Verbot konkretisiert und will nicht nur Vereine, sondern auch Einzelpersonen und Ärzte mit Haftstrafen bedrohen, wenn sie regelmäßig Suizid-Beihilfe leisten. "Bei der angestrebten Regelung geht es nicht alleine um gewerbsmäßige Vereine, die mit dem Tod schlicht Geld verdienen. Es geht auch um Einzelpersonen, die Hilfe zum Sterben statt Hilfe beim Sterben leisten. Es geht dabei natürlich auch um diejenigen Ärzte, die Sterbehilfe in organisierter Form anbieten wollen", sagte der in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Thema zuständige Bundestagsabgeordnete Michael Brand (CDU) der "Welt".

Verankert werden solle das Verbot im Strafrecht. "Es gibt einen breiten Konsens, dass wir die organisierte Suizid-Beihilfe stoppen wollen. Dazu braucht es ein wirksames Verbot, das nach den bisherigen Prüfungen nicht durch Änderungen im Vereinsrecht, sondern am ehesten durch Präzisierungen im Strafrecht erreicht werden kann."

Damit wandte sich Brand gegen Forderungen aus der SPD, ein derartiges Verbot mit den Mitteln des Vereinsrechts anzustreben. "Das Vereinsverbot ist ein sehr hartes, grobes und ungeeignetes Schwert für diese Frage, zumal es auch das Strafrecht berührt", sagte Brand. "Zudem erfasst es überhaupt nicht diejenigen, die als Einzelpersonen unterwegs sind."

Brand wandte sich zugleich gegen Befürchtungen, dass die Union es Ärzten auch verbieten wolle, schwerstkranke Patienten durch hohe Morphium-Gaben zu sedieren, also ihnen zur Bewusstlosigkeit und einem sanften Tod zu verhelfen. Dies, so Brand, sei "längst Rechtslage und ärztliche Praxis" und solle "auch so bleiben im Sinne der Betroffenen".

Insgesamt gebe es "viele Bereiche ärztlichen Handelns, wo wir auf die Verantwortung der Ärzte setzen und nicht einen Polizisten neben die Ärzte stellen können oder wollen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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