Schneider warnt Reiche vor Ausbremsen der Energiewende

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Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) davor gewarnt, den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auszubremsen. "Mir ist wichtig, die Energiewende effizienter zu machen, aber nicht langsamer", sagte Schneider der "Rheinischen Post"
Der reine Zubau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten sei der erste
Schritt. "Ein modernes Stromsystem muss Angebot und Nachfrage in
Echtzeit ausbalancieren. Jetzt braucht es also eine Politik, die Netze,
Speicher und die dynamische und flexible Interaktion von Energieangebot
und -nachfrage in den Mittelpunkt stellt", so Schneider. "Es wäre völlig
falsch, diese Entwicklung jetzt abzubremsen."
Man brauche
Vertrauen und Verlässlichkeit, sagte der Minister. "Dass wir inzwischen
so viele erneuerbare Energien haben, ist ein Standortvorteil. Strom aus
Wind und Sonne wird immer billiger. Jetzt geht es darum, den
Wachstumskurs fortzusetzen und die nächsten Weichen richtig zu stellen",
erklärte Schneider.
"Der Vorsprung, den wir uns beim Ausbau der
erneuerbaren Energien erarbeitet haben, gibt den Netzbetreibern jetzt
die Chance, beim Netzausbau zu priorisieren und effizienter zu werden."
Das Thema sei bei der Bundesnetzagentur in guten Händen. "Da muss sich
die Politik gar nicht groß einmischen", sagte der SPD-Politiker.
Wirtschaftsministerin
Katherina Reiche (CDU) will in der kommenden Woche den so genannten
Energiewende-Monitoring-Bericht vorstellen. Er soll ihrer Ansicht nach
als Grundlage für die weiteren Ausbaupläne bei erneuerbaren und anderen
Energien dienen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte am Mittwoch
bereits angedeutet, beim Ausbau von Wind- und Solarenergie könne man auf
die Bremse treten.
Nach Berechnungen von Klimawissenschaftlern
für den "Climate Action Tracker" bringen die bislang für den Zeitraum
bis 2030 geplanten Klimaschutzmaßnahmen Deutschland auf einen Pfad, mit
dem die Erderhitzung auf unter zwei Grad Celsius begrenzt werden kann.
Der Internationale Gerichtshof hatte zuletzt klargestellt, dass Staaten
bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze für Klimaschäden zu
Schadensersatz verklagt werden können.
Quelle: dts Nachrichtenagentur