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BAMF überprüft Handys von Asylbewerbern mit ungeklärter Identität nicht

Archivmeldung vom 18.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überprüft die Mobiltelefone von Asylbewerbern mit ungeklärter Identität nicht: "Es findet keine Durchsuchung der Mobiltelefone von Asylsuchenden durch die Entscheider bei der Anhörung statt. Das Vorzeigen von zum Beispiel Fotos oder Videos, um die eigene Fluchtgeschichte zu untermauern, basiert auf Freiwilligkeit der Asylsuchenden", teilte das Amt auf Nachfrage der "Welt" mit.

"Wir haben zuletzt nach den Terroranschlägen von Ansbach und Würzburg über die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Mobiltelefone diskutiert, das sollte jetzt wieder auf die Tagesordnung", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Ansgar Heveling (CDU), der "Welt". "Vielleicht finden sich im Telefonbuch 95 Prozent Kontakte aus Staat X, obwohl der Schutzsuchende sagt, aus Staat Y geflohen zu sein. Vielleicht wurde das Handy immer in Dorf X genutzt, obwohl der Schutzsuchende sagt, in Stadt Y verfolgt worden zu sein. Auf solche Informationen muss das BAMF leider derzeit bei der Identitätsfeststellung verzichten."

Oft hätten "die Antragsteller keine oder wenig aussagekräftige Papiere. Wenn Zweifel an der Identität eines Asylsuchenden bestehen, sollte das BAMF die Möglichkeit haben, sein Mobiltelefon zu überprüfen, so wie es mittlerweile im Ausländerrecht geregelt ist." Zwar erlaubt das Aufenthaltsgesetz die Durchsuchung der "Unterlagen oder Datenträger" von Ausländern ohne Identitätspapiere. Trotzdem ist das BAMF - das durch das Asylgesetz verpflichtet ist, die Identität der Antragssteller festzustellen - laut Bundesinnenministerium (BMI) bei der Einsichtnahme in das Mobiltelefon auf Freiwilligkeit angewiesen. "Das BAMF kann im Rahmen eigener Zuständigkeit, zur Aufklärung des für das Asylverfahrens relevanten Sachverhalts, bei Weigerung des Asylantragstellers die Einsichtnahme in das Mobiltelefon nicht durchsetzen", sagte eine BMI-Sprecherin der "Welt".

CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach hält das Auslesen der Handys für dringend erforderlich. Er will aber schon früher ansetzen: "Wir sollten bei ungeklärter Identität und Nationalität grundsätzlich niemanden einreisen lassen. Und alleine die Stellung eines Asylantrages kann auch nicht die Passpflicht ersetzen", sagte der ehemalige Vorsitzende des Innenausschusses der "Welt". "Wenn wir auf die Erfüllung der Passpflicht aus humanitären Gründen verzichten und Identität und Nationalität auch nicht durch andere, aussagekräftige Dokumente glaubhaft gemacht werden können, müssen wir wenigstens die Möglichkeit haben, die Handys auszulesen, um die Angaben des Antragstellers zu überprüfen. Auch wenn den meisten der Pass fehlt, ein Smartphone haben fast alle", so Bosbach. "Wir müssen wissen, wer in unser Land kommt! Wir haben im Schengenraum zwar die stationären Grenzkontrollen abgeschafft, aber weder die Staatsgrenzen selber, noch die Pass- oder Visumpflicht bei der Einreise in den Schengenraum und beim Grenzübertritt.

Die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen erfolgte Zug um Zug gegen sichere EU-Außengrenzen. Diese sind aber keineswegs so sicher, wie sie sein sollten. Deshalb brauchen wir zumindest auf den Hauptfluchtrouten Grenzkontrollen, die diesen Namen auch verdienen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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