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Abschaffung des Majestätsbeleidigungsparagrafen zum 1. Januar 2018 im Kabinett

Archivmeldung vom 25.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Martin Moritz / pixelio.de
Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Die Bundesregierung will den Majestätsbeleidigungsparagrafen zum 1. Januar 2018 abschaffen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der am Mittwoch im Kabinett behandelt wird. "Der Gedanke einer ,Majestätsbeleidigung' stammt aus einer längst vergangenen Epoche, er passt nicht mehr in unser Strafrecht", sagte Justizminister Heiko Maas (SPD) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Die Regelung sei "veraltet und überflüssig".

Der Unterschied zwischen der Majestätsbeleidigung und normaler Beleidigung ist insbesondere das Strafmaß. Für Majestätsbeleidigung kann es bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe geben. Auf Beleidigung gegen jedermann droht nur bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe.

"Dieser erhöhten Strafandrohung bedarf es nicht", heißt es in dem Gesetzentwurf. "Die Beleidigungen von Staatsoberhäuptern ist und bleibt strafbar - aber eben nicht mehr oder weniger als die eines jeden anderen Menschen auch", sagte Justizminister Maas zu der geplanten Änderung.

Der Paragraf 103 war jahrzehntelang nicht angewendet worden. Im vergangenen Jahr aber ging der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan unter Berufung auf den Majestätsbeleidigungsparagrafen gegen den Satiriker Jan Böhmermann vor. Böhmermann hatte ein Schmähgedicht gegen Erdogan verfasst. Die Ermittlungen sind inzwischen eingestellt.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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