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Bundesrat: Bekämpfung der Kinderpornographie duldet keine Schutzlücken

Archivmeldung vom 08.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: siepmannH  / pixelio.de
Bild: siepmannH / pixelio.de

Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung, das Gesetz für Internetsperren aufzuheben. Dieses war im letzten Jahr verkündet, aber nie angewendet worden. Es sollte den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch Sperrmaßnahmen unterbinden.

Nach Darstellung der Bundesregierung besteht die Gefahr, dass die Sperren umgangen werden. Im Interesse der Opfer müsse es daher Ziel sein, strafbare Inhalte durch konsequentes Löschen nachhaltig aus dem Netz zu verbannen. Die verbesserten Erfolge bei nationalen und internationalen Löschbemühungen machten Sperrmaßnahmen zwischenzeitlich verzichtbar.

Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf im Wesentlichen keine Einwände. Allerdings möchte er die Bundesregierung verpflichten, dem Bundestag Ende 2012 Bericht über den Erfolg der Löschmaßnahmen zu erstatten. Angesichts sich schnell verändernder Strukturen und einer rasanten technischen Entwicklung sei heute nicht absehbar, ob die Löschung auch zukünftig erfolgreich ist. Eine Evaluation sei daher unerlässlich, um möglicherweise erneut auftretende Schutzlücken rechtzeitig erkennen zu können.

Quelle: Bundesrat

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