Private Krankenversicherungen sollen in Mutterschutz-Phase zahlen
Archivmeldung vom 21.01.2017
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Freigeschaltet durch André OttPrivate Krankenversicherungen sollen verpflichtet werden, selbstständigen Frauen in der Phase des Mutterschutzes sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes das vereinbarte Krankentagegeld als Kompensation des Verdienstausfalls zu zahlen. Das geht aus einer Gesetzesformulierung hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.
Darin heißt es: "Bei der Neuregelung wird systematisch an den bestehenden Krankengeldanspruch angeknüpft, das heißt, ein Anspruch auf Zahlung besteht nur, wenn eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen wurde."
Der Gesetzgeber will mit dieser Neuerung eine "Schutzlücke" für selbstständige privat Versicherte Frauen schließen. Die Formulierung soll am 25. Januar in den Bundestag eingebracht werden und wie eine Reihe weiterer Änderungen in der Gesundheitspolitik an das geplante Heil- und Hilfsmittelgesetz angehängt werden.
Quelle: Rheinische Post (ots)