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Bundestag ändert Einsatz-Vorschriften für Mitarbeiter

Archivmeldung vom 17.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 reagiert und die Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz geändert. Dabei geht es um den Einsatz der insgesamt 5.336 Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten, die aus Steuermitteln bezahlt werden - und deshalb eigentlich nur zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit eingesetzt werden dürfen.

Vor allem in Wahlkampfzeiten halten sich aber nicht alle Abgeordneten an diese Vorgabe. Das Verfassungsgericht hatte den Bundestag deshalb aufgefordert, "zur Wahrung der Chancengleichheit der Parteien" durch "ergänzende Regelungen" dafür zu sorgen, dass "der Verwendung von Abgeordnetenmitarbeitern im Wahlkampf verstärkt entgegengewirkt wird". Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet über ein Brief von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble an alle Abgeordneten, in dem er die Änderungen bekanntmacht.

Der Ältestenrat des Bundestages habe sich darauf verständigt, die Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz zu ergänzen, schreibt Schäuble. Dort heiße es jetzt: "Ausgeschlossen ist die Erstattung für Tätigkeiten der Mitarbeiter, die nicht der Unterstützung bei der Erledigung der parlamentarischen Arbeit dienen." Außerdem habe der Ältestenrat den Entwurf einer "Negativliste" gebilligt. Auch diese "nicht abschließende Liste von Beispielen für Tätigkeiten, die regelmäßig keinen hinreichenden Mandatsbezug aufweisen", wird jetzt Bestandteil der Ausführungsbestimmungen.

Zu diesen unzulässigen Tätigkeiten gehören nach Ansicht des Ältestenrates unter anderem die Betreuung von Wahlkampfständen oder das Aufhängen von Wahlplakaten, aber auch die Übernahme von Funktionen einer Parteigeschäftsstelle. Schäuble gesteht in seinem Brief jedoch ein, dass etwas Entscheidendes noch fehlt: Der Bundestagspräsident schreibt, der Ältestenrat habe den Fraktionen die "Einführung eines Sanktionssystems für den unrechtmäßigen Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" samt "einer anlassbezogenen Kontrolle durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages" empfohlen. Dazu sollte das Abgeordnetengesetz geändert werden, aber hierzu liege "noch kein Ergebnis vor". Für die Grünen-Fraktion lobte deren parlamentarische Geschäftsführerin Britta Haßelmann zwar die neuen Ausführungsbestimmungen: Diese dienten "der Klarstellung", sie seien "wichtig und nötig für eine nachvollziehbarere Kontrolle", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung".

Jetzt seien aber alle "in der Pflicht, zeitnah auch die Einführung eines Sanktionssystems und einer Kontrolle rechtlich zu verankern". Marco Buschmann, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, sagte der Zeitung: "Das Ziel der FDP-Fraktion ist es, so schnell wie möglich eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Abgeordnete, die ihre Mitarbeiter missbräuchlich einsetzen, den Schaden für den Steuerzahler zu 100 Prozent aus ihrer privaten Tasche erstatten müssen." Der parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, Patrick Schnieder, sagte der Zeitung, er "rechne damit, dass wir uns noch vor Weihnachten auf die jetzt noch fehlende gesetzliche Grundlage für ein neues Ordnungsgeld in diesem Bereich verständigen werden".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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