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Ampel beschließt Entwurf zu früher Öffentlichkeitsbeteiligung

Freigeschaltet am 24.04.2024 um 13:17 durch Sanjo Babić
Aktenberge, Akten & Bürokratie (Symbolbild)
Aktenberge, Akten & Bürokratie (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren beschlossen. "Wir wollen Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller und digitaler machen", sagte Faeser.

"Transparenz und Bürgerbeteiligung wollen wir stärken, indem die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung besser und effektiver in die anschließenden Verfahren einfließen." Der Entwurf sei Teil des Pakts zwischen Bund und Ländern zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung. Das seien wichtige Entscheidungen für Investitionen in den Standort Deutschland und für einen digitaleren Staat, so Faeser. 

Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren wird ein neuer § 25a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geschaffen, der die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung übernimmt und insbesondere um digitale Vorgaben erweitert. Eine grundsätzlich noch vor der Antragstellung durchzuführende frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll den Antrag für das anschließende Planungs- und Genehmigungsverfahren optimieren. Im neuen § 25a VwVfG wird festgelegt, dass der Vorhabenträger der Behörde Inhalt und abschließendes Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in einem digitalen Format übermitteln und der betroffenen Öffentlichkeit mitteilen soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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