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Bundesrechnungshof rügt Lindners Schulden-Pläne

Archivmeldung vom 18.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gebäude des Bundesrechnungshofes in Bonn, ehemals Postministerium und Auswärtiges Amt
Gebäude des Bundesrechnungshofes in Bonn, ehemals Postministerium und Auswärtiges Amt

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Plan der Bundesregierung, den Ende September beschlossenen "Abwehrschirm" über ein Sondervermögen in Höhe von 200 Milliarden Euro zu finanzieren, verstößt nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes gegen das Grundgesetz. Das berichtet die "Bild" unter Berufung auf ein Schreiben des Rechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags.

Darin kritisieren die Rechnungsprüfer: "Die vorgesehene Kreditaufnahme `auf Vorrat` verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit." Eine "schuldenregelkonforme Kreditaufnahme" könne nur dann stattfinden, wenn sie "für den Ausgleich des jahresbezogen festzustellenden Defizits erforderlich ist".

Die Schulden im Wirtschaftsstabilisierungsfonds könnten laut Rechnungshof jedoch auch für die Jahre 2023 und 2024 genutzt werden. Die Rechnungsprüfer warnen weiter, dass das neue Sondervermögen "die bereits bestehende Intransparenz des Bundeshaushaltsplans" verstärke. In dem Brief fordern sie laut Zeitung: "Der Schutzschirm sollte unmittelbar aus dem Bundeshaushalt finanziert werden." Bereits das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr war am regulären Haushalt vorbei finanziert worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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