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Regierung plant Stichtagsregelung für Unternehmen in Schieflage

Archivmeldung vom 19.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christine Lambrecht (2017)
Christine Lambrecht (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Für Unternehmen, die infolge der Coronavirus-Epidemie in die Nähe der Insolvenz rücken, will die Regierung eine Stichtagsregelung schaffen. Das berichtet das "Handelsblatt".

"Ist die Insolvenzreife am oder nach dem 13. März 2020 eingetreten, so wird vermutet, dass sie auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht", heißt es demnach im Entwurf für das Gesetz, mit dem auch die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bereits angekündigte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geregelt werden soll.

Der Entwurf muss laut Zeitung noch vom Kabinett beschlossen werden. Mit der "Vermutungsregel" würde klargestellt: War ein Unternehmen vor dem Datum weder zahlungsunfähig noch überschuldet, so gilt die Vermutung, dass es Corona-bedingt in die Krise gerutscht ist. Es handelt sich also um eine Art Beweislastumkehr. Der bekannte Insolvenzverwalter Lucas Flöther, der auch Sprecher des Gravenbrucher Kreises ist, in dem Deutschlands führende Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten zusammengeschlossen sind, forderte einen "Corona-Schutzschirm", den die Regierung im Eilverfahren schaffen müsse.

"Die Corona-Krise ist für tausende, wenn nicht zehntausende Unternehmen existenzbedrohend", sagte Flöther dem "Handelsblatt". Die von der Bundesregierung beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflichten könne die Insolvenz für viele nur verzögern, jedoch nicht verhindern. Mit einem "Corona-Schutzschirm" soll demnach der Zugang zum existierenden Schutzschirmverfahren erleichtert werden. "Um den Geldbedarf in Grenzen zu halten, muss den betroffenen Unternehmen zunächst eine Verschnaufpause verschafft werden", sagte Flöther. "Mit einem Schutzschirm-Moratorium wird alles, was an Zahlungsverpflichtungen aufgelaufen ist, eingefroren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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