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Buschmann skeptisch bei Politiker-Stalking als Straftatbestand

Archivmeldung vom 18.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2021)
Marco Buschmann (2021)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat skeptisch auf die Bundesratsinitiative der sächsischen Landesregierung reagiert, wonach Stalking von Politikern unter Strafe gestellt werden soll. "Wir werden uns den Vorstoß genau anschauen. Ich warne aber davor, den Eindruck zu erwecken, dass Politiker sich ganz allgemein vor der eigenen Bevölkerung fürchten müssen", sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Buschmann nahm Polizei und Justiz in die Pflicht, Übergriffe gegen Politiker schneller aufzuklären. Es gibt bei physischer Gewalt ‚keine offensichtlichen Strafbarkeitslücken`, sagte er. ‚Hier geht es in der Praxis eher um Vollzugs- als um Gesetzesdefizite. Das beste Strafgesetz nützt nichts, wenn die Aufklärungsquoten niedrig sind.` Dann gehe jeder Abschreckungseffekt verloren, egal wie weit der Strafrahmen reiche. Buschmann kritisierte, es werde der Eindruck erweckt, das deutsche Strafrecht schütze nur lückenhaft vor gewaltsamen Übergriffen. ‚Die körperliche Unversehrtheit ist im Strafrecht umfassend geschützt`, sagte er. 

Entscheidend sei, dass es bei Straftaten schnell zu einer Anklage komme. Buschmann deutete an, selbst bedroht zu werden. ‚Ich könnte von Vorfällen berichten, die ich niemandem wünsche, aber ich trage diese Dinge nicht an die Öffentlichkeit`, sagte er. ‚Ich möchte niemanden zur Nachahmung motivieren.` Auf die Frage, ob die AfD eine Mitverantwortung trage für Gewalt gegen Politiker, sagte der Minister: ‚Die AfD trägt sicher zu einem vergifteten Klima bei. Aber das ist nicht das größte Problem, das mit dieser Partei verbunden ist. In der AfD gibt es Verdachtsfälle von Spionage, ausländischer Finanzierung und Kooperation mit autoritären Mächten.` Von einem AfD-Verbotsverfahren riet Buschmann gleichwohl ab. ‚Wenn man ein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anstrengt, muss man sich seiner Sache sehr sicher sein`, sagte der FDP-Politiker. 

‚Wenn man mit einer 50:50-Wahrscheinlichkeit reingeht, riskiert man, dass sich die AfD anschließend als reingewaschen betrachtet.` Die Anforderungen an ein Parteiverbot seien sehr hoch, bekräftigte er. ‚Ein Scheitern würde der AfD einen Propagandaerfolg bescheren.` Seriösen Demokraten müsse es möglich sein, ‚für breiteste Mehrheiten jenseits der AfD zu sorgen, die rechtspopulistisch und in Teilen rechtsextremistisch ist`.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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