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Großteil der kriminellen Ausländer bleibt in Deutschland

Archivmeldung vom 16.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kriminelle Ausländer (Symbolbild)
Kriminelle Ausländer (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die meisten ausländischen Straftäter bleiben in Deutschland. In den vergangenen vier Jahren wurden lediglich 19.342 gefährliche oder straffällige Zuwanderer ausgewiesen, berichtet die "Welt" unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Dabei führte eine Ausweisung nicht immer dazu, dass der Ausgewiesene auch tatsächlich ausreiste oder abgeschoben wurde.

Von den knapp 20.000 in den Jahren 2014 bis 2017 Ausgewiesenen lebte demnach noch jeder fünfte (4.396) zum 31. Dezember 2017 im Land. Mit einer Ausweisung kann der Staat einem kriminellen oder gefährlichen Ausländer die Aufenthaltserlaubnis entziehen. Die Abschiebung hingegen bedeutet die tatsächliche Verbringung des Migranten aus dem Bundesgebiet. Insgesamt wurden in den Jahren 2014 bis 2016 laut Statistischem Bundesamt 635.838 Ausländer wegen einer Straftat verurteilt; für das Jahr 2017 liegen noch keine Zahlen vor. Abzüglich Straftaten im Straßenverkehr und Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz waren es in dem Zeitraum 502.894 verurteilte Ausländer.

Im März 2016 war als Antwort auf die gestiegene Zuwandererkriminalität und die Kölner Silvesterübergriffe 2015 das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern in Kraft getreten - mit begrenztem Erfolg: Die Ausweisungen stiegen zwar von 2015 (3.607) auf 2016 (5.045) und auf 2017 (7.249) deutlich an, aber auf sehr niedrigem Niveau. Viele Ausweisungen führen zudem oftmals auch nach Jahren nicht zur Abschiebung. Linda Teuteberg, migrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, sagte der Zeitung: "Die Bundesregierung hat die Verschärfung des Ausweisungsrechts als großen Wurf präsentiert, doch die schwarz-rote Reaktion auf die Silvesternacht von Köln ist verpufft." Teuteberg verwies auch auf die Erklärung der Bundesregierung, dass "bei mehreren Ausweisungsverfügungen an eine Person nur die letzte gezählt" werde. "Das heißt, es kommt auch vor, dass ein ausländischer Straftäter ausgewesen wird, nicht abgeschoben wird und noch einmal eine Straftat begeht, die zur Ausweisung führt." Es sei "ein unhaltbarer Zustand, dass sich straffällig gewordene, gefährliche Ausländer trotz zum Teil mehrfacher Ausweisungsverfügung immer noch im Land aufhalten".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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