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Erste Regeln der Ethikkommission für autonome Autos aufgestellt

Archivmeldung vom 23.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Hochautomatisiertes Fahren
Hochautomatisiertes Fahren

Foto: DimiTVP
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einberufene Ethikkommission hat offenbar erste Regeln für den Einsatz von fahrerlosen Autos aufgestellt. Ein entscheidender Grundsatz lautet, dass bei einem Unfall der Schutz unbeteiligter Verkehrsteilnehmer Vorrang vor dem des Fahrers haben muss, berichtet die "Welt am Sonntag".

Das Auto müsse im Zweifel den Fußgänger schützen und nicht den Insassen des Fahrzeugs, sagte Henning Kagermann, Präsident der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (Acatech), und Mitglied der Ethikkommission, der Zeitung. Wer am Verkehrsgeschehen teilnimmt, begebe sich ins Risiko. "Diese Ansicht dürfte aber noch für Diskussionen sorgen, weil derjenige, der im Auto sitzt und für die autonome Technik bezahlt, im Zweifel nicht geschützt wird", so Kagermann.

Experten halten den Grundsatz jedoch für richtig. Wie Kagermann plädiert auch der Schweizer Informatiker und Philosoph Oliver Bendel dafür, dass autonome Fahrzeuge schwächere Verkehrsteilnehmer schützen sollten. "Es spricht vieles dafür, bei einem Unfall im Zweifel den Fußgänger zu schützen und nicht die Insassen des Autos. Diese haben sich bewusst hineingesetzt und damit ein gewisses Risiko in Kauf genommen", erklärte Bendel.

In der Ethikkommission ist nach Kagermanns Worten auch der Grundsatz "relativ unumstritten", wonach ein autonom fahrendes Auto immer so programmiert werden muss, dass im Fall einer nicht mehr vermeidbaren Kollision Sachschaden immer dem Personenschaden vorgezogen werden müsse. Und dass der Schutz eines Menschenlebens dem eines Tieres vorzuziehen ist, wenn sich ein Unfall nicht mehr vermeiden lässt.

Kompliziert ist der Fall, wenn ein nicht mehr bremsbares Autos nur noch verschiedene Personengruppe erfassen kann und man vor der Frage steht, in welche das Fahrzeug rast. "Eine Quantifizierung von Menschenleben ist dabei unzulässig", sagte Kagermann. "Wenn eine Kollision unvermeidbar ist und sich die sehr theoretische Frage stellt, ob ein Fahrzeug auf eine Menschengruppe zusteuert oder auf einen Einzelnen, dann sollte das Auto nicht automatisch das Szenario wählen, bei dem weniger Menschen gefährdet werden - Menschenleben sind nicht gegeneinander aufrechenbar", fasst er die Beratungen der Kommission zusammen.

Auch dafür bekommt das Gremium Zustimmung vom Wissenschaftler Bendel. Von einer Quantifizierung sei es nur ein kleiner Schritt zur Qualifizierung von Leben, so Bendel. "Es könnte die Frage aufkommen, ob das Leben eines Managers mehr wert ist als das von zwei Arbeitslosen. Das darf nicht passieren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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