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Bundesverwaltungsgericht verschiebt Entscheidung über Fahrverbote

Archivmeldung vom 22.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: moderner Gerichtssaal
Gericht: moderner Gerichtssaal

Foto: ACBahn
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung über mögliche Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge verschoben. Am 27. Februar um 12 Uhr soll das Urteil verkündet werden, teilte das Gericht am Donnerstag nach der mündlichen Verhandlung mit. Ursprünglich war noch am selben Tag ein Urteil erwartet worden. Konkret geht es in dem Verfahren um die Städte Düsseldorf und Stuttgart. Die Entscheidung der Richter gilt aber als Grundsatzurteil.

Der Klage- und Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.v. hatte in erster Instanz erfolgreich geklagt, sie hatte verlangt, die Luftreinhaltepläne für die beiden Städte mit konkreten Maßnahmen zu ergänzen, um für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid zu sorgen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge rechtlich nicht von vornherein ausgeschlossen werden dürften. Das Verwaltungsgericht Stuttgart ging noch einen Schritt weiter: Es urteilte, ein Fahrverbot sei derzeit "die effektivste und derzeit einzige Luftreinhaltemaßnahme" zur Einhaltung der Grenzwerte. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg waren gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte in Revision gegangen. Sie hielten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge auf der Grundlage des geltenden Rechts für unzulässig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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