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Seehofer erteilt Familiennachzug nach Deutschland endgültige Absage

Archivmeldung vom 06.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wahlplakat ohne Aussage mit Horst Seehofer
Wahlplakat ohne Aussage mit Horst Seehofer

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) erteilt dem Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz eine endgültige Absage. "Der Familiennachzug für Flüchtlinge, die nur vorübergehend bei uns bleiben können, wäre ein Irrweg", sagte Seehofer der "Bild".

Deshalb müsse der Familiennachzug für diesen Personenkreis "nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft ausgesetzt werden". Seehofer bekräftigte: "Das gilt es, den Menschen vor der Wahl zu garantieren - was ich hiermit für die CSU tue." Wer seine Familie zu sich nach Deutschland geholt hat, kehre "doch nie wieder in sein Heimatland zurück", argumentierte er. Gleichzeitig warnte der CSU-Vorsitzende aufgrund des bereits erfolgten Flüchtlingszustroms vor dem Entstehen von Ghettos in Deutschland.

"Die Zeche der sozialen Spannungen würden wir in den nächsten Jahren bezahlen", sagte er. Die Gefahr, dass die sogenannten "kleinen Leute" eine zu große Last bei der Integration der Zuwanderer tragen müssen, sei "real", sagte Seehofer weiter. Er bezeichnete es als "eine der wichtigsten Aufgaben der Politik", Ghettos zu verhindern. Bayern handele bereits entsprechend. Zudem erneuerte Seehofer seine Forderung nach einer Obergrenze bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland in deutlichen Worten.

Mit diesem Instrument sei das Versprechen, dass sich das Jahr 2015 nicht wiederholen soll, "für jeden erkennbar sichergestellt", argumentierte Seehofer. "Ich halte an dem fest, was ich mit Angela Merkel am 1.¯November 2015 schriftlich vereinbart habe. In unserem gemeinsamen Papier von damals steht klipp und klar: Die Kontrolle der Zuwanderung muss an den Außengrenzen der Europäischen Union stattfinden. Dort soll geprüft werden, wer schutzberechtigt ist und wer nicht. Bei der anschließenden Verteilung der Schutzberechtigten in ganz Europa zieht dann unsere Obergrenze für Deutschland von 200.000 Personen pro Jahr."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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